17.10.2006

Lichtpflicht auch am Tage für KFZ
Die europaweit inzwischen recht weit verbreitete Lichtpflicht bei Kraftfahrzeugen ist eine gute Idee zur Verbesserung der Sicherheit.

Nachdem die Mühen der Automobilindustrie, die Fahrzeuge mit jeder Modellgeneration länger, höher und breiter zu machen, der Erkennbarkeit offenbar nicht ausreichend Rechnung trug, ist es gut, daß nun weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Während bald auch Sehbehinderte alle Fahrzeuge optisch gut wahrnehmen können, so bleibt das Sicherheitsbedürfnis der Blinden weiter unberücksichtigt!

Gab es in früheren Zeiten eine akustische Referenz, so ist diese mit den heutigen, leisen Motoren nicht mehr gegeben.
Daher muß die Lichtpflicht ergänzt werden durch eine neue akustische Wahrnehmbarkeit der Fahrzeuge: das permanent eingesetzte Signalhorn bei mehrspurigen Fahrzeugen.

Auch die Erkennbarkeit der nun kaum noch auszumachenden Zweiräder muß im Sinne der Verkehrssicherheit neu geordnet werden!

Fernlicht muß hier sofort obligatorisch, das Entfernen von Auspuff und Schalldämpfer empfohlen werden. (Bei PKW darf dies als Ersatzmaßnahme statt des permanenten Signaltons wegen der Verwechslungsgefahr mit einspurigen Fahrzeugen nicht zulässig sein!)
Die Pflicht zu Leuchtwesten sowie Rundumleuten auf den Helmen, den vorderen Schutzblechen und der Heckverkleidung (grün zur Unterscheidung) ist dringend notwendig.

Zur besseren Abgrenzung von Reklametafeln, Schaufenstern u.ä. in den Ortschaften darf eine Illumination derselben künftig nicht mehr zulässig sein, damit alle Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können.