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05.12.2006
Abgeschlossene Raucherbereiche in Gaststätten per Gesetz? *
Sollte nicht jeder Gastronom entsprechend seiner Kundschaft und
Philosophie entscheiden, wie er es handhabt?
Ob Nichtraucher in diesen Raucherbereichen überhaupt zugelassen sind ist allerdings noch
nicht geklärt.
Nutzlos ist es obendrein.
Allerdings ist der Vorschlag nicht ausgereift: Da der gesundheitsschädliche Tabakrauch auch in der Kleidung und Atem der Raucher anzutreffen ist, wird der Nichtraucherschutz weiterhin sträflich vernachlässigt. Neben getrennten Raucherbereichen müssen also auch getrennte Garderoben vorgeschrieben werden, der Zugang zum Raucherbereich darf nicht durch den Nichtraucherbereich führen und der Zugang zum Nichtraucherbereich nicht durch den Raucherbereich. Ergo wären getrennte Eingänge erforderlich.
In den Tabakverkaufsstellen, die neben Tabakwaren auch Artikel für Nichtraucher anbieten,
müssten die Verkaufsbereiche und Zugänge für Raucher und Nichtraucher ebenfalls
entsprechend baulich voneinender getrennt sein. Damit dürfte der Verkauf von Zigaretten in
Supermärkten und Kiosks wohl ob des zu hohen Aufwandes Geschichte sein.
Apartheit.
Fazit:
Da kommt mir dank der Weihnachtszeit der Gedanke, daß die Emmisionen von in geschlossenen Räumen abbrennenden Kerzen vielleicht noch nicht ausreichend auf deren gesundheitliche Auswirkungen getestet sind. Da sollte die Anzahl Kerzen pro Quadtratmeter doch bitte gesetzlich vorgeschrieben werden. Müssten wir mit Rücksicht auf das Weltklima nicht auf Weihnachtsbeleuchtung verzichten, wo die Erzeugung der dazu benötigten Energie die Umwelt und die Gesundheit zusätzlich belastet? ... |
* Vorschläge einer Arbeitsgruppe der Regierung im Dezember 2006 |
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